Allgemeines

  1. Vertragsbedingungen
    Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages, der von einem Kunden (nachstehend als «Auftraggeber» bezeichnet) mit der Abteilung für Gestaltung GmbH (nachstehend als «Agentur» bezeichnet) abgeschlossen wird, und regeln sämtliche Beziehungen zwischen Auftraggeber und Agentur. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Spezial-Services der Agentur enthalten sind.
     
  2. Grundsätze
    1. Leistungen Agentur
      Die Agentur erbringt im Rahmen eines Auftrags Leistungen (physisch und digital) zugunsten des Auftraggebers oder eines von diesem bezeichneten Dritten in den Bereichen Beratung, Content, Design und Online (nachstehend als «Service-Leistung» bezeichnet).
       
    2. Treuepflicht / Geheimhaltungspflicht
      Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln.
       
    3. Urheberrecht
      Die Urheberrechte an allen von der Agentur geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, realisierte Projekte usw.) gehören ausschliesslich der Agentur. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen (Stand 1. Januar 2017). Davon ausgenommen sind gestalterische Elemente und Texte, welche der Auftraggeber zuhanden der Agentur liefert und von dieser übernommen werden. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der Agentur nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken der Agentur, insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen, vorzunehmen.
      Davon ausgenommen ist die Bearbeitung an den vom Auftraggeber eigens gelieferten Illustrationen und Grafiken, sowie Bild-, Film- und Textdateien. Die Agentur ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.
       
    4. Nutzungsrecht / Nutzungsumfang
      Die vereinbarten Nutzungsrechte am Service der Agentur gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Nutzungsrechts der durch die Agentur geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Agentur geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, während der Zeitdauer des Vertragsverhältnisses und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Zustimmung der Agentur einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend der Absprache unter den Parteien zu entschädigen.
       
    5. Software / Programmierung
      Bei der Programmierung von Websites und/oder Screendesigns eingesetzten Open Source Software (z.B. WordPress) bleiben die Urheberrechte an dieser beim Ersteller. Programmiert die Agentur eigene Softwarelösungen, bleiben die Rechte am Code bei der Agentur. Die Fristen für Wartungs- und Supportarbeiten werden mit dem Auftraggeber speziell vereinbart.
       
    6. Gewährleistung
      Im Rahmen der Verwendung, Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen etc. von Werken Dritter, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.), sichert der Auftraggeber der Agentur zu dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen etc. vorliegt und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hält die Agentur für sämtliche Rechtsansprüche Dritter, welche im Zusammenhang mit der Verwendung, Bearbeitung, Anpassung, Umgestaltung o.ä. von Werken Dritter durch die Agentur stehen, vollumfänglich und auf erstes Verlangen hin schadlos. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, die Agentur für jegliche Kosten, welche aufgrund solcher Rechtsansprüche Dritter entstehen, wie insbesondere aber nicht nur Anwaltskosten etc., zu entschädigen.
       
    7. Beizug Dritter
      Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst die Agentur Leistungen Dritter, die sie für die Realisierung des Auftrages benötigt. Diese Drittarbeiten werden vorgängig (gemäss Offerte) vom Auftraggeber genehmigt.
       
    8. Aufbewahren von Unterlagen
      Die Agentur verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen, Daten usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit.
       
    9. Belegexemplare und Eigenwerbung
      Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur mindestens fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Die Agentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Service-Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
       
    10. Freigabe (Gut-zum-Druck / Gut-zur-Ausführung)
      Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, inhaltliche und funktionsmässige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
       
    11. Haftung Allgemein
      • Die Haftung der Agentur für eigenes Handeln wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
      • Die Agentur haftet nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen beigezogener Dritter und ebenso wenig für aus solchen Lieferungen und Leistungen entstandene Schäden.
      • Die Agentur haftet nicht für in den Werbemassnahmen des Auftraggebers einerseits sowie der Agentur im Rahmen der Eigenwerbung (oben Ziff. 2.9) andererseits enthaltenen Sachaussagen des Auftraggebers über dessen Produkte und Leistungen. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheberund markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
      • Die Agentur haftet nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der von Kunden des Auftraggebers gestützt auf die Service-Leistungen der Agentur erworbenen Produkte oder Leistungen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn.
      • Die Agentur garantiert nicht das Erreichen von allfälligen Perfomance-Zielen des Auftraggebers und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbaren Zielen als Vertragsbestandteil.
      • Kann eine Leistung durch die Agentur aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Auftraggeber oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei der Agentur werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
         
    12. Haftung Bereich Online
      • Die Agentur haftet nicht für den Datenverlust des Auftraggebers oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern des im Rahmen der Service-Leistung von der Agentur erbrachten Dienste (z.B. durch Hacken einer erstellten Homepage).
      • Die Agentur haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche der Auftraggeber selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbräuchlich genutzt werden.
      • Die Agentur haftet für keinerlei Inhalte und Aktivitäten der Auftraggeber.
      • Die Agentur übernimmt keine Haftung für Umsatzverluste oder sonstige Schäden, die aus einer Funktionsstörung oder NichtVerfügbarkeit einer Website resultieren.
         
  3. Honorar
    1. Offerte und Honorarabrechnung
      Für umfangreiche Projekte erstellt die Agentur eine schriftliche Offerte. Das Honorar der Agentur richtet sich nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenansatz. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird dem Auftraggeber von der Agentur rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
       
    2. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
      Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anrecht auf:
      • Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit.
      • Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter.

        Darüber hinaus hat die Agentur das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur
         
    3. Abrechnung
      Die Agentur nimmt die Abrechnung auf der Grundlage der Offerte vor. Ist keine solche erstellt worden, erhält der Auftraggeber eine detaillierte Rechnung zugestellt.
       
    4. Zahlungsbestimmungen
      Nach Beendigung des Auftrages stellt die Agentur die Leistungen in Rechnung. Diese ist innert 15 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei grossem Projektumfang kann eine angemessene Teilzahlung in Rechnung gestellt werden. Bei Neukunden verlangt die Agentur Vorauskasse.
       
    5. Berater- und Vermittlungskommissionen
      Berater- und Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Einholen von Offerten, der Auftragserteilung und Rechnungskontrolle erhält grundsätzlich die Agentur. Sie sind dem Auftraggeber weiterzugeben, wenn die Agentur ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung und Überwachung der Produktion dem Auftraggeber voll in Rechnung stellt.
       
  4. Rechtliches
    1. Anwendbares Recht
      Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Agentur unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des IPRG sowie des Wiener Kaufrechts (CISG). Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.
       
    2. Gerichtsstand
      Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Agentur.
       
  5. Leasing
    1. Konditionen
      • Die Anzahlung entspricht 33% des Projektbudgets.
      • Die Anzahlung ist bei Projektbeginn fällig.
      • Die Monatsraten sind 30 Tage nach Projektbeginn jeweils auf Ende Monat fällig.
      • Ein Zahlungsverzug hat einen Projektstopp zur Folge.
      • Bei 3 ausstehenden Zahlungen wird das Hosting des Projektes pausiert.
         
    2. Vertragsdauer
      • Der Vertrag dauert über wahlweise 12 oder 24 Monate.
      • Mit Begleichen der Anzahlung durch den Kunden tritt der Vertrag für beide Seiten in Kraft.
      • Der Vertragsrücktritt vom Kunden nach erfolgter Zahlung der Anfangspauschale aber vor Fahrzeugübernahme bedarf der Zustimmung der Agentur. Im Falle eines Vertragsrücktrittes hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anfangspauschale.
         
    3. Rechnungsstellung
      • Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.
      • Das Zahlungsziel der Rechnungen der Agentur beträgt 15 Tage. Die Agentur behält sich vor, das Zahlungsziel zu verkürzen.
         
    4. Zahlungsverzug
      Wird eine Rechnung der Agentur nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, dem Kunden die entstehenden Mehraufwendungen in folgender Höhe in Rechnung zu stellen:
      • 1. Mahnung / Zahlungserinnerung: Keine Zusatzkosten
      • 2. Mahnung: Pauschal CHF 25.–
      • 3. Mahnung: Pauschal CHF 40.–
      • Ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. auf den Rechnungsbetrag

        Die Verrechnung zusätzlicher Verzugskosten bleibt vorbehalten.
        Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung durch den Kunden, ist die Agentur berechtigt, vom Abo-Vertrag fristlos zurückzutreten, die geleisteten Arbeiten umgehend zu rapportieren und die Forderungen gegenüber dem Kunden einem Inkassobüro zu übergeben.
        Die Kosten des Inkassobüros (weitere Mahnkosten und Betreibungskosten) gehen zu Lasten des Kunden und sind von ihm anerkannt.